Wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreichend ist, bietet vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI den rechtlichen Rahmen für eine professionelle Unterbringung in einem Pflegeheim.
Hier sind die aktuellen monatlichen pauschalen Zuschüsse der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad ab 2025:
Wichtiger Hinweis: Diese Beiträge decken nur die pflegebedingten Leistungen (Pflege, Betreuung, Behandlungspflege) ab — nicht Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten der Einrichtung. Diese zusätzlichen Kosten müssen meist selbst getragen oder – je nach Heim und Fördersituation – zum Teil übernommen werden.
Bei längerem Aufenthalt in einem Heim kann in vielen Fällen ein Zuschlag auf den Eigenanteil entfallen oder reduziert werden – das hängt von Dauer und Heimvertrag ab.

