Vollstationäre Pflege

Rundumbetreuung in unserem Pflegezentrum

Manchmal ist der Alltag so beschwerlich, dass man sich nicht mehr sicher fühlt — bei Körperpflege, Wäsche, Essen oder alltäglichen Abläufen. Dann kann der Schritt in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ein großer Erleichterung sein: Eine Umgebung, in der jederzeit professionelle Pflegekräfte da sind, Unterstützung und Pflege rund-um-die-Uhr gewährleistet sind und Sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen können.

In unserer Einrichtung wollen wir nicht nur helfen — wir wollen Würde, Geborgenheit und Respekt geben. Für Menschen, die nicht mehr allein zurechtkommen … und für Angehörige, die wissen: „Hier ist mein/e Liebste/r in guten Händen.“

Vollstationäre Pflege

Rundumbetreuung in unserem Pflegezentrum

Manchmal ist der Alltag so beschwerlich, dass man sich nicht mehr sicher fühlt — bei Körperpflege, Wäsche, Essen oder alltäglichen Abläufen. Dann kann der Schritt in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ein großer Erleichterung sein: Eine Umgebung, in der jederzeit professionelle Pflegekräfte da sind, Unterstützung und Pflege rund-um-die-Uhr gewährleistet sind und Sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen können.

In unserer Einrichtung wollen wir nicht nur helfen — wir wollen Würde, Geborgenheit und Respekt geben. Für Menschen, die nicht mehr allein zurechtkommen … und für Angehörige, die wissen: „Hier ist mein/e Liebste/r in guten Händen.“

Wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreichend ist, bietet vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI den rechtlichen Rahmen für eine professionelle Unterbringung in einem Pflegeheim.

Hier sind die aktuellen monatlichen pauschalen Zuschüsse der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad ab 2025:

  • Pflegegrad I: 131 Euro je Monat
  • Pflegegrad II: 805 Euro je Monat
  • Pflegegrad III: 1.319 Euro je Monat
  • Pflegegrad IV: 1.855 Euro je Monat
  • Pflegegrad V: 2.096 Euro je Monat

Wichtiger Hinweis: Diese Beiträge decken nur die pflegebedingten Leistungen (Pflege, Betreuung, Behandlungspflege) ab — nicht Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten der Einrichtung. Diese zusätzlichen Kosten müssen meist selbst getragen oder – je nach Heim und Fördersituation – zum Teil übernommen werden. 

Bei längerem Aufenthalt in einem Heim kann in vielen Fällen ein Zuschlag auf den Eigenanteil entfallen oder reduziert werden – das hängt von Dauer und Heimvertrag ab. 

Welche Pflege brauchen Sie oder Ihre Angehörigen?

Unsere Pflege im Überblick

Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Betreuungsleistungen