Häufige Fagen

und die passenden Antworten

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in ein Pflegeheim umziehen, stellen sich natürlich sehr viele Fragen. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter und haben Ihnen hier schon mal die wichtigsten Dinge zusammengestellt.

Häufige Fragen

und die passenden Antworten

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in ein Pflegeheim umziehen, stellen sich natürlich sehr viele Fragen. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter und haben Ihnen hier schon mal die wichtigsten Dinge zusammengestellt.

Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich. Um Sie bei der Orientierung zu unterstützen, haben wir hier verlässliche Informationsquellen zusammengestellt. Die folgenden Links helfen Ihnen, sich selbstständig und in Ruhe zu Themen wie Pflegegrade, Leistungen, finanzielle Unterstützung und regionale Angebote zu informieren.


Allgemeine Informationen rund um Pflege & Pflegeversicherung

Der Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen umfassenden Überblick zu Pflegegraden, Leistungen der Pflegeversicherung sowie zu Rechten und Pflichten von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

www.bundesgesundheitsministerium.de

Übersicht der Pflegeleistungen und Geldbeträge (Stand 2026)

In dieser PDF-Datei finden Sie eine detaillierte Aufstellung der aktuellen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – übersichtlich nach Pflegegraden gegliedert.

www.bundesgesundheitsministerium.de/downloads


Hilfe zur Pflege – Unterstützung durch die Stadt Magdeburg

Diese Seite informiert über die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII für Menschen, deren Pflegekosten nicht vollständig durch eigene Mittel oder die Pflegeversicherung abgedeckt werden können.

www.magdeburg.de/


Zuständige Behörde für soziale Leistungen in Magdeburg

Das Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Magdeburg ist eine wichtige Anlaufstelle für Fragen zu sozialen Leistungen, finanzieller Unterstützung und Wohnmöglichkeiten im Alter.

www.magdeburg.de/Sozial-und-Wohnungsamt


Pflegeangebote und Beratungsstellen in Magdeburg

Der Pflegewegweiser der Stadt Magdeburg bietet einen regionalen Überblick über Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Unterstützungsangebote vor Ort.

www.magdeburg.de/Pflegewegweiser/


Verständliche Infos zur Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Das Informationsportal pflege.de erklärt das Thema Hilfe zur Pflege verständlich und praxisnah – besonders hilfreich für Angehörige, die sich erstmals mit dem Thema befassen.

www.pflege.de/hilfe-zur-pflege/

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein großer Schritt – organisatorisch, aber vor allem emotional. Für Pflegebedürftige selbst ebenso wie für Angehörige, die diesen Weg begleiten, tauchen viele Fragen auf. Eine der wichtigsten lautet: Was nehmen wir mit – und wovon müssen wir uns verabschieden?
Dieser Leitfaden soll dabei helfen, Orientierung zu geben, Sicherheit zu schaffen und den Übergang in diesen neuen Lebensabschnitt möglichst behutsam zu gestalten.

Abschied vom Vertrauten – und ein neuer Anfang

Ein Umzug ins Pflegeheim geht oft mit gemischten Gefühlen einher. Das vertraute Zuhause, in dem so viele Erinnerungen stecken, wird gegen einen neuen Lebensort eingetauscht. Das kann verunsichern und traurig machen. Umso wichtiger ist es, diesen Schritt bewusst anzugehen – mit Zeit, Einfühlungsvermögen und einer guten Vorbereitung. Ein klarer Plan hilft, den Kopf frei zu behalten und Raum für Gefühle zu lassen.

Was wirklich wichtig ist: Eine hilfreiche Checkliste

Im Pflegeheim wird vieles gestellt – deshalb muss nicht alles aus dem bisherigen Zuhause mitkommen. Eine übersichtliche Checkliste hilft dabei, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und gleichzeitig persönliche Dinge nicht zu vergessen.

Unbedingt mitnehmen sollten Sie:

  • Wichtige Unterlagen: Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenpläne, Arztberichte

  • Persönliche Dokumente: Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Vorsorgevollmachten

  • Kleidung: Bequeme, pflegeleichte Kleidung für Tag und Nacht, Hausschuhe, eine wetterfeste Jacke

  • Hygieneartikel: Zahnpflege, Duschgel, Shampoo, Rasierutensilien

  • Technik: Mobiltelefon mit Ladegerät, Hörgeräte, Brille, eventuell ein Fernseher (nach Absprache)

Für ein gutes Gefühl und ein Stück Zuhause:

  • Persönliche Erinnerungen: Familienfotos, eine Lieblingsdecke, Bücher oder kleine Andenken

  • Dekoration: Pflanzen, Bilder oder kleine Möbelstücke – je nach Platz und Absprache

Ankommen braucht Zeit – emotionale Begleitung zählt

Neben all der Organisation ist die emotionale Unterstützung besonders wichtig. Viele Pflegebedürftige empfinden beim Einzug Unsicherheit, Angst oder Traurigkeit. Gespräche auf Augenhöhe, das gemeinsame Packen der Sachen und vor allem regelmäßige Besuche in den ersten Wochen können helfen, Vertrauen zu fassen und sich langsam einzuleben.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich bewusst Zeit für den Abschied vom alten Zuhause. Ein letzter gemeinsamer Kaffee im Wohnzimmer, ein Spaziergang durch den Garten oder das gemeinsame Aussuchen der Erinnerungsstücke, die mitkommen dürfen, machen diesen Übergang oft ein wenig leichter.

Gut vorbereitet in einen neuen Lebensabschnitt

Mit einer guten Planung, einer übersichtlichen Checkliste und liebevoller Begleitung kann der Umzug ins Pflegeheim Sicherheit geben – und den Start in einen neuen, gut betreuten Alltag erleichtern. So entsteht Raum für das, was wirklich zählt: sich angenommen zu fühlen und anzukommen.

Ein Pflegegrad wird Menschen zuerkannt, die im Alltag oder in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Wie stark diese Einschränkungen sind, wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung festgestellt. Je nach Ergebnis erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Wichtig:
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer durch einen unabhängigen Gutachter (z. B. vom Medizinischen Dienst) und nicht durch das Mehrgenerationenpflegezentrum Sudenburg.

Hinweis zur Quelle:
Die folgenden Informationen zu den Pflegegraden orientieren sich an den Beschreibungen des Bundesministeriums für Gesundheit sowie an öffentlich zugänglichen Fachinformationen.


Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 erhalten Menschen, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Dazu zählen häufig Personen mit geringfügigen körperlichen Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Rücken-, Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Im Alltag kommen sie größtenteils noch selbstständig zurecht, benötigen aber erste Unterstützung.


Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 2 liegt bereits eine deutliche Einschränkung der Selbstständigkeit vor. In die Bewertung fließen verschiedene Aspekte ein, zum Beispiel:

  • eingeschränkte Mobilität
  • Probleme mit dem Gedächtnis oder der Orientierung
  • eingeschränkte kommunikative Fähigkeiten
  • psychische Belastungen oder Erkrankungen

Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe im Alltag.


Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Einschränkung der Selbstständigkeit besteht. Dabei wird nicht mehr nur betrachtet, wie viel Zeit eine Pflegeperson benötigt, sondern vor allem, wie selbstständig die pflegebedürftige Person tatsächlich noch ist. Dieser Grundsatz gilt für alle Pflegegrade.


Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Selbstständigkeit sehr stark eingeschränkt und benötigen umfangreiche Unterstützung im Alltag. Die Einstufung erfolgt anhand klar definierter Kriterien, die der Gutachter bei der Begutachtung zugrunde legt.


Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn eine Person nahezu vollständig unselbstständig ist und besonders intensive pflegerische Unterstützung benötigt.
Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Für Pflegegrad 5 müssen bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden.