Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote werden gemäß § 43b SGB XI vollständig von der Pflegekasse finanziert.
Das bedeutet:
-
Für alle anspruchsberechtigten Bewohner wird ein Vergütungszuschlag gezahlt,
der die Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte ermöglicht. -
Diese Betreuungskräfte sorgen für Aktivitäten wie:
Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, gemeinsames Kochen/Backen, Spiele, Bewegungseinheiten, Biografiearbeit und vieles mehr. -
Der Anspruch gilt für alle Bewohner mit Hilfebedarf in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, unabhängig vom Pflegegrad.
-
Die Betreuungsleistungen dienen speziell dazu, Lebensqualität, Teilhabe und Aktivierung im Alltag zu fördern.


