Betreuungsleistungen
Auch zusätzliche Betreuungsleistungen und Angebote werden vergütet.
Seit dem 01. Januar 2015 wird für alle Bewohner ein Vergütungszuschlag zur Finanzierung von zusätzlichen Betreuungskräften für Beschäftigungsangebote, wie z.B. Spaziergänge, Gespräche, gemeinsames Backen usw., komplett im Zuge der zusätzlichen Betreuungsleistungen (§ 43b SGB XI) von der Pflegekasse gezahlt.
Dies gilt für alle Bewohner mit einem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.