Vollstationäre Pflege

Rundumbetreuung in unserem Pflegezentrum

Wenn die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist, kann eine vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) in unserer Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Rund um die Uhr stehen Pflegefachkräfte und Betreuungskräfte an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung und geben somit die notwendige Sicherheit.

Ähnlich einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und angeboten, zum Beispiel die regelmäßige Versorgung mit Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich auch die pflegerische Versorgung sowie Betreuung.

Die Pflegekasse übernimmt vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 folgende Pauschalbeträge:

  • 125 Euro je Monat für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad I
  • 770 Euro je Monat für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad II
  • 1.262 Euro je Monat für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad III
  • 1.775 Euro je Monat für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad IV
  • 2.005 Euro je Monat für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad V